Wir möchten Sie darüber informieren, dass es gemäß Art. 33 Abs. 5 Bst. a) der Regelung zur Berufsethik des Rechtsanwalts unzulässig ist ein Verzeichnis der Mandanten zu veröffentlichen.

Eine Liste unserer Mandanten, welche unsere Dienste in Anspruch genommen haben, sind wir im Stande auf Ihren Wunsch bereitzustellen.